Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
Stand: 25.10.2020
Zum Schutz vor COVID19-Infektionen gilt zurzeit das folgende Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.
Schutzmaßnahmen der einzelnen Sportgruppen
Die Leiter (also üblicherweise die Trainer) jeder Sportgruppe müssen geeignete Vorkehrungen zum In-fektionsschutz festlegen und deren Umsetzung sicherstellen. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung der im Folgenden genannten Regeln sowie die Desinfektion von Sportgeräten.
Teilnehmerzahl
Die Ausübung von Sport in Gruppen von bis zu 100 Personen ist erlaubt. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 100 Personen muss drei Tage vorher ein Konzept nach § 2b der Coronaschutzverordnung beim Gesund-heitsamt des Kreises Warendorf und der Stadt Beckum vorgelegt werden. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen sind in jedem Fall unzulässig.
Mindestabstand
Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern sicherzustellen (auch in Umkleiden, Duschräumen, Warte-schlangen etc.). Die Ausübung von Kontaktsportarten ist allerdings auch ohne Mindestabstand zulässig.
Händedesinfektion
Nach dem Betreten der Sporthalle sowie des Vereinsheims müssen alle Teilnehmer die Hände gründlich mit Flüssigseife waschen. Hierbei dürfen keine unzulässigen Warteschlangen entstehen bzw. der Mindestabstand ist einzuhalten.
Trainingszeiten
Zur Steuerung des Zutritts zu Sportanlagen werden die Nutzungszeiten zum Ende hin um jeweils zehn Minuten gekürzt, so dass es beim Verlassen der Sportstätte zu keinen Begegnungen mit nachfolgenden Sportgruppen kommt. Die nachfolgenden Gruppen dürfen die Sportstätte dementsprechend erst zu Beginn ihrer Trainingszeiten betreten. In der Tennishalle in Roland gelten separate Regelungen.
Rückverfolgbarkeit
Bei jedem Training oder Wettkampf ist vom Trainer eine Anwesenheitsliste (mit Datum, Uhrzeit, Namen, Adresse, Telefonnummer) zu führen und vier Wochen lang aufzubewahren. Die Erfassung von Adresse und Telefonnummer ist bei Vereinsmitgliedern nicht erforderlich, da der TV über diese Informationen verfügt.
Mund-Nase-Bedeckung
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht auf dem Gelände der Schulen, auch in Fluren, Umkleiden etc. sowie an Sitz- oder Stehplätzen in geschlossenen Räumlichkeiten und für Zuschauer. Während der Ausübung des Sports braucht von den Sportlern keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Lüftung
Beim Sport in geschlossenen Räumen ist eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
Sportfeste
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31.12.2020 untersagt.
Sonstiges
In allen Fällen gelten die jeweils gültigen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und entsprechende Vorschriften des Kreises Warendorf und der Stadt Beckum.
Dieses Hygiene- und Infektionsschutzkonzept wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und gilt, bis ein neues Konzept veröffentlicht wird.