Neue Coronaschutzverordnung ab dem 20.08.2021
Liebe Mitglieder,
ab dem 20.08.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW. Demnach gelten aber einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die folgenden für uns relevante Bestimmungen:
3G-Regel
- Nur geimpfte oder genesene oder getestete Personen dürfen an Sport in Innenräumen und Versammlungen etc. teilnehmen.
- Getestete Personen müssen über ein höchstens 48 Stunden altes negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests verfügen.
- Schulpflichtige Kinder/Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den Schultestungen als getestete Personen.
- Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Test den getesteten Personen gleichgestellt.
Sport in Innenräumen
- Es gilt die 3G-Regel.
- Die ÜL müssen vor jeder Übungsstunden in Sporthallen überprüfen, ob die 3G-Regel von allen Anwesenden (Teilnehmende und Zuschauer) erfüllt wird.
- Wer die 3G-Regel nicht erfüllt, darf nicht in die Sporthalle.
- Bei schulpflichtigen Kindern/Jugendlichen mit Schülerausweis sind keine weiteren Prüfungen erforderlich, was das Kinder-/Jugendtraining leichter macht.
- Wir empfehlen, auf den Teilnehmerlisten z. B. durch farbige Markierung zu kennzeichnen, von wem vor jeder Übungsstunde ein aktuelles Testergebnis vorgelegt werden muss.
- In den Gängen, Umkleiden etc. wird das Tragen einer Maske empfohlen (Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keine Maske tragen).
- Bei der Sportausübung braucht keine Maske getragen werden.
- Nach Möglichkeit sollen alle Fenster und Oberlichter geöffnet werden, um für gute Durchlüftung zu sorgen.
- Bei ggf. vorhanden Luftreinigern sollen diese während der Hallennutzung in Betrieb sein und an der vorgesehenen Stelle verbleiben; der Bereich um das Gerät muss von der Sport-Bewegungsfläche ausgenommen werden.
- Kleinsportgeräte sind vor und nach der Benutzung mit selbst mitgebrachten Desinfektionstüchern zu desinfizieren.
- Sportgeräte mit reinigungsempfindlichen Oberflächen (Barren, Turnkästen etc.) sollten nicht benutzt werden. Falls sie doch benutzt wurden, sind sie anschließend mit einem trockenen (Einweg-) Tuch zu reinigen.
- Bei Bodensportarten sind bei Bedarf eigene Matten mitzubringen. Bei der Nutzung von Turnmatten müssen selbst mitgebrachte Tücher untergelegt werden.
Sport im Freien
- 3G-Regel und Maskenpflicht gelten nur bei mehr als 2500 Teilnehmenden.
Versammlungen
- Es gilt die 3G-Regel.
- Es ist eine Teilnehmerliste zu führen.
- Ggf. muss vom Restaurant eine Sitzplatzliste geführt werden oder es erfolgt eine Erfassung der Anwesenden über die Luca-App.
- Masken brauchen bei Versammlungen nicht getragen werden.
- Maskenpflicht besteht aber üblicherweise auf Gängen oder in Toilettenräumen des Restaurants.
Sobald neue Coronaschutzregeln in Kraft treten, werden wir euch informieren.
Herzliche Grüße
Euer Vorstand