Neue Coronaschutzverordnung ab dem 20.08.2021

Liebe Mitglieder,

ab dem 20.08.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW. Demnach gelten aber einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die folgenden für uns relevante Bestimmungen:

3G-Regel

  • Nur geimpfte oder genesene oder getestete Personen dürfen an Sport in Innenräumen und Versammlungen etc. teilnehmen.
  • Getestete Personen müssen über ein höchstens 48 Stunden altes negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests verfügen.
  • Schulpflichtige Kinder/Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den Schultestungen als getestete Personen.
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Test den getesteten Personen gleichgestellt.

Sport in Innenräumen

  • Es gilt die 3G-Regel.
  • Die ÜL müssen vor jeder Übungsstunden in Sporthallen überprüfen, ob die 3G-Regel von allen Anwesenden (Teilnehmende und Zuschauer) erfüllt wird.
  • Wer die 3G-Regel nicht erfüllt, darf nicht in die Sporthalle.
  • Bei schulpflichtigen Kindern/Jugendlichen mit Schülerausweis sind keine weiteren Prüfungen erforderlich, was das Kinder-/Jugendtraining leichter macht.
  • Wir empfehlen, auf den Teilnehmerlisten z. B. durch farbige Markierung zu kennzeichnen, von wem vor jeder Übungsstunde ein aktuelles Testergebnis vorgelegt werden muss.
  • In den Gängen, Umkleiden etc. wird das Tragen einer Maske empfohlen (Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keine Maske tragen).
  • Bei der Sportausübung braucht keine Maske getragen werden.
  • Nach Möglichkeit sollen alle Fenster und Oberlichter geöffnet werden, um für gute Durchlüftung zu sorgen.
  • Bei ggf. vorhanden Luftreinigern sollen diese während der Hallennutzung in Betrieb sein und an der vorgesehenen Stelle verbleiben; der Bereich um das Gerät muss von der Sport-Bewegungsfläche ausgenommen werden.
  • Kleinsportgeräte sind vor und nach der Benutzung mit selbst mitgebrachten Desinfektionstüchern zu desinfizieren.
  • Sportgeräte mit reinigungsempfindlichen Oberflächen (Barren, Turnkästen etc.) sollten nicht benutzt werden. Falls sie doch benutzt wurden, sind sie anschließend mit einem trockenen (Einweg-) Tuch zu reinigen.
  • Bei Bodensportarten sind bei Bedarf eigene Matten mitzubringen. Bei der Nutzung von Turnmatten müssen selbst mitgebrachte Tücher untergelegt werden.

Sport im Freien

  • 3G-Regel und Maskenpflicht gelten nur bei mehr als 2500 Teilnehmenden.

Versammlungen

  • Es gilt die 3G-Regel.
  • Es ist eine Teilnehmerliste zu führen.
  • Ggf. muss vom Restaurant eine Sitzplatzliste geführt werden oder es erfolgt eine Erfassung der Anwesenden über die Luca-App.
  • Masken brauchen bei Versammlungen nicht getragen werden.
  • Maskenpflicht besteht aber üblicherweise auf Gängen oder in Toilettenräumen des Restaurants.

Sobald neue Coronaschutzregeln in Kraft treten, werden wir euch informieren.

Herzliche Grüße

Euer Vorstand