Mitgliedsbeiträge während der Corona-Pandemie

Liebe Vereinsmitglieder und liebe Eltern unserer jugendlichen Mitglieder,

wegen der Corona-Pandemie haben wir lange auf unser Sporttraining und den Wettkampfbetrieb verzichten müssen. Da stellt sich natürlich die Frage, ob der Verein in dieser Situation auf den Einzug von Beiträgen verzichten kann.

Die Antwort lautet: Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Ein Verzicht auf den Einzug der Vereinsbeiträge würde die Gemeinnützigkeit gefährden. Dies ergibt sich aus dem Inhalt der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten FAQ „Corona“ (Steuern) vom 18. März 2021, Punkt X Unterpunkt 12:

„… schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit bleibt es aber, einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot der Körperschaft aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (zum Beispiel aufgrund ausgefallener Übungsstunden oder nicht durchgeführter Sportkurse).“

Wir können jedoch einzelne Mitglieder, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratenen sind, von den Vereinsbeiträgen befreien. In solchen Fällen muss das Mitglied dem Verein die durch die Corona-Krise bedingte Notlage nicht nachweisen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation plausibel aus anderen Umständen ergibt.

Wir hoffen natürlich, dass niemand in eine solche Lage gerät. Falls dies aber doch der Fall sein sollte, sprecht uns bitte an. Wir finden – unter Wahrung der Diskretion – sicherlich eine individuelle Lösung.

Mit sportlichen Grüßen

Dr. Silvan Baetzner, 1. Vorsitzender

Peer Karstedt, 2. Vorsitzender