Neue Corona-Regeln ab dem 09.02.2022

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung NRW gilt ab dem 09.02.2022:

  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren können in Innenräumen und im Freien weiterhin gemeinsam Sport ausüben.
  • Für Erwachsene gelten folgende Regeln:
    • 2G (genesen oder geimpft) für den gemeinsamen Sport im Freien oder für den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer
    • 2G+ für den gemeinsamen Sport in Innenräumen (genesen oder geimpft und zusätzlich entweder negativer Testnachweis oder Nachweis über Booster-Impfung oder Nachweis über eine COVID-19-Infektion in den letzten 3 Monaten nach vollständiger Immunisierung)
  • ÜL müssen 2G oder einen offiziellen negativen Test nachweisen; bei fehlender Immunisierung muss bei der gesamten Ausübung der Tätigkeit eine Maske getragen werden.
  • Getestete Personen müssen über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden alten PCR-Tests verfügen.
  • Bei Schülerinnen und Schülern ab 18 Jahren kann der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule (Schülerausweis) ersetzt werden.
  • Zuschauer müssen in Sporthallen eine medizinische Maske tragen.
  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis vor höchstens sechs Wochen aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen.

Die ÜL müssen sicherstellen (kontrollieren), dass nur berechtigte Personen am Training teilnehmen oder als Zuschauer anwesend sind.