Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
Stand: 03.04.2022
Zum Schutz vor COVID19-Infektionen gilt bis auf Weiteres das folgende Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.
Schutzmaßnahmen der einzelnen Sportgruppen
Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW sind alle Einschränkungen für den Sportbetrieb aufgehoben. Es gibt auch keine Maskenpflicht mehr. Trotzdem sollten sich alle weiterhin so verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.
Sonstiges
In allen Fällen gelten die jeweils gültigen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und entsprechende Vorschriften des Kreises Warendorf und der Stadt Beckum.
Dieses Hygiene- und Infektionsschutzkonzept wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und gilt, bis ein neues Konzept veröffentlicht wird.