Neue Corona-Regeln ab 24.11.2021

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung NRW §4 Absatz 2 gilt ab dem 24.11.2021:

  • Die gemeinsame Sportausübung auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum ist nur noch für immunisierte Personen erlaubt. Dies gilt auch für Zuschauer.
  • Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie Personen mit einem ärztlichen Attest, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.
  • Eine weitere Ausnahme gilt für Teilnehmende an Ligen und Wettkämpfen eines dem DOSB angeschlossenen Verbands, für die übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Testnachweis ausreichend ist.