Neue Corona-Regeln ab dem 28.12.2021
Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung NRW gilt ab dem 28.12.2021:
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren können in Innenräumen und im Freien weiterhin gemeinsam Sport ausüben.
- Für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene gelten folgende Regeln:
- 2G (genesen oder geimpft) für den gemeinsamen Sport im Freien oder für den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer
- 2G+ (genesen oder geimpft und zusätzlich negativer Testnachweis) für den gemeinsamen Sport in Innenräumen
- Getestete Personen müssen über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden alten PCR-Tests verfügen.
- Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
- Zuschauer müssen in Sporthallen eine medizinische Maske tragen.
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis vor höchstens sechs Wochen aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen.
Die ÜL müssen sicherstellen (kontrollieren), dass nur berechtigte Personen am Training teilnehmen oder als Zuschauer anwesend sind.