Neue Corona-Regeln ab dem 04.03.2022

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung NRW gilt ab dem 04.03.2022:

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren können ohne Einschränkungen Sport ausüben.
  • Für Erwachsene (auch Zuschauer) gilt die 3G-Regelung.
  • Schülerinnen und Schüler, die älter als 18 Jahre sind, gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
  • Die Unterscheidungen von Sport im Freien und Sport in Innenräumen bzw. zwischen Kontaktsport und kontaktfreiem Sport entfallen.

Die ÜL müssen bei erwachsenen Teilnehmenden und Zuschauern vor dem Training überprüfen, ob „3G“ erfüllt wird.