Neue Corona-Regeln ab dem 19.03.2022
Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung NRW gilt ab dem 19.03.2022:
- Für Erwachsene (auch Zuschauer) gilt beim Sport in Innenräumen die 3G-Regelung.
- Schülerinnen und Schüler, die älter als 18 Jahre sind, gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
- In Sporthallen ist eine medizinische Maske zu tragen, die aber während der Sportausübung abgenommen werden kann.
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
Die ÜL müssen sicherstellen, dass von erwachsenen Teilnehmenden und Zuschauern in Innenräumen die 3G-Regelung erfüllt wird und außerdem gemäß den genannten Regeln eine Maske getragen wird.